HONORARE UND KONDITIONEN

Stand 01.01.2024

AUSKUNFT

Ab CHF 35.00 pro Auskunft

INKASSO

Beratungen
Stundenhonorar CHF 160.00


Forderungen
Kleinforderungen bis CHF/€ 500.00: CHF/€ 111.00 + MWST
Forderungen ab CHF/€ 501.00: 20%, jedoch mindestens CHF/€ 199.00 + MWST
Erfolgsprovision pro Ratenzahlung: 20% + MWST

Gebühr für Ratenzahlungen CHF 30.00 inkl. MWST pro Ratenzahlung (*)

Erstellung und Versand einer Verzugsanzeige-Mahnung an Schuldner: CHF/€ 40.00 (*)
Erstellung und Versand eines Betreibungsbegehrens: CHF/€ 195.00 (*)
(*) Diese Positionen werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn sie tatsächlich anfielen und vom Schuldner auch bezahlt wurden.
Allfällige an Dritte gezahlte Fremdkosten jedwelcher Art gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Verlustscheine
50% + MWST Erfolgshonorar auf einbringlich gemachte Zahlungen, keine Fremdkosten-Beteiligung für den Auftraggeber


Partnerschaften
Gemäss spezieller Vereinbarung


Vertretungen
Gemäss spezieller Vereinbarung

KONDITIONEN

Alle Honorarangaben sind inkl. MWST, soweit nichts anderes vermerkt.


Inkasso
Wir arbeiten auf Kreditbasis. Bei Auftragserteilung fallen keine Honorare an. Sie fallen an bzw. werden in Rechnung gestellt aufgrund des Bearbeitungsfortschrittes eines Auftrages.
Ebenso fallen bei uns keine Mitgliedschaftsgebühren an bzw. die Erteilung eines Auftrages ist an keine Mitgliedschaft gebunden.

Die dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Honorare werden soweit möglich auch beim Schuldner eingefordert.
Eine Zahlung des Schuldners an den Auftraggeber direkt nach erteiltem Inkassoauftrag löst auch eine Erfolgsprovision aus.
Die Rücknahme eines erteilten Inkassoauftrages jedwelcher Art gilt als Zahlung der Gesamtforderung und wird auch als solche abgerechnet. Allfällige bis zur Rücknahme des Inkassoauftrages angefallene und noch nicht verrechnete Fremdkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch beim Verlustschein-Inkasso.


Auskunft
Eine Auskunft beinhaltet stets Daten, die von Dritter Seite durch deren Recherche zur Verfügung
gestellt wurden (z.B. durch das Betreibungsamt oder Einwohneramt). Eine Haftung für die Richtigkeit dieser Daten wird nicht übernommen. Hingegen wird eine Haftung über den Inhalt der korrekten Übermittlung erhaltener Daten übernommen.


Zahlungsfrist
Die von der Firma LUCIANI GmbH - Büro für Inkassodienste in Rechnung gestellten Leistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Des Weiteren gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Rechnungsfälligkeit
Jede vom Auftragnehmer an den Auftraggeber in Rechnung gestellte Honorarnote (ausgenommen davon sind vereinbarte Vorschüsse) ist sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugsfolgekosten für die fällige Honorarnote in Rechnung zu stellen (Mahnspesen von CHF 40.00 pro Mahnung und gesetzliche Verzugszinsen). Der Auftragnehmer ist des Weiteren berechtigt, in Höhe des fälligen Honorars zzgl. Verzugsfolgekosten ein Inkassobüro mit der Wahrung seiner Interessen zu betrauen oder betreibungsrechtliche Schritte in die Wege zu leiten. Die dann anfallenden Kosten gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.


Nichtbezahlung des Honorars
Erfolgt seitens des Auftraggebers keine Zahlung des in Rechnung gestellten Honorars, steht es dem Auftragnehmer frei, allfällige Arbeiten gemäss dem vereinbarten Arbeitsumfang wiederaufzunehmen bzw. weiterzuführen.

 

Forderungs-Abtretung

Werden die dem Auftragnehmer zustehenden, jedoch vom Auftraggeber noch unbeglichenen Inkassohonorare und Fremdkosten nicht fristgerecht bezahlt, gilt eine Forderungsabtretung an den Auftragnehmer als vereinbart. Art. 120 OR gilt sinngemäss. 


Grundsätzliche Haftung, Sorgfalts- und Geheimhaltungspflicht
Für wirtschaftliche Schäden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten oder nicht verschuldet hat, wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Alle vom Auftragnehmer zu erledigenden Arbeiten werden mit der grössten Sorgfalt und der gesetzlich vorgeschriebenen Geheimhaltung ausgeführt.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Akten
Der Auftraggeber hat nach Beendigung des erteilten Mandats einen Anspruch auf Herausgabe aller Unterlagen, die er dem Auftragnehmer für das Erbringen seiner Dienstleistung zur Verfügung gestellt hat. Auf Akten, die der Auftragnehmer für die Auftragserledigung selber erstellt hat, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Herausgabe.


Personenbezogene Daten
Wir verarbeiten ausschliesslich personenbezogene Daten, um einen an uns übertragenen und übergebenen Inkassofall zu bearbeiten. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt in keinem Fall. Nach Beendigung des spezifischen Inkassofalles erfolgt die Löschung der personenbezogenen Daten, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen eine Aufbewahrung vorsehen.


Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der dazugehörigen Vertragsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bedingung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bedingung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe soll dann auch gelten, wenn bei der Durchführung des entsprechenden Mandats eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.


Abtretung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein bestimmtes Mandat oder alle Mandate mit allen Rechten und Pflichten an einen Dritten seiner Wahl zu übertragen oder abzutreten.


Anwendbares Recht
Der erteilte Auftrag unterliegt dem Recht des einfachen Auftrages gemäss Art. 394ff. des
schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Änderungen dieser Vertragsbedingungen oder der Honorar-Vereinbarung bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Ergänzungen haben keine Gültigkeit.


Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.